AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
Also wenn ich richtig das richtig verstanden habe, liegt hier eine betriebsbedingte Kündigung vor.
Der Urlaub dient der Erholung und kann nicht einfach ausbezahlt werden, einzige Ausnahme der Urlaub ist wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Natura zu gewähren.
Jetzt aufgepasst: Der Urlaub ist nur dann vom Arbeitgeber auzubezahlen wenn er aus den vorgenannten Gründen nicht in Natura zu gewähren ist also ist Voraussetzung der Arbeitnehmer ist urlaubsfähig (also nicht arbeitsunfähig ) Daraus folgt, solange der Arrbeitnehmer arbeitsunfähig ist braucht der Arbeitgeber den Urlaub nicht ausbezahlen.
Und Ende des Jahres verfällt dann der Anspruch.
Gruß
Jürgen
Ps etwas paradox aber da haben Arbeitnehmer schon viele Prozesse verloren
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