AW: Hamburger Model und 13tes Gehalt
Hallo Birgit,
meiner Meinung nach hast Du erst Anspruch auf das 13. Gehalt sobald Du wieder voll arbeiten gehst. Ich selbst gehe seit dieser Woche dienstag wieder voll arbeiten. Habe auch seit 01. April eine Wiedereingliederung gemacht.
In meinem Arbeitsvertrag steht "Bei unterjährigem Ein -bzw.Austritt reduziert sich der Anspruch um jeweils 1/12 des Gehalts". Und darauf bezieht sich meine Personalabteilung. Ich bekomme im Dezember dann umgerechnet das
13. Gehalt auf 4,5 Monate.
Frag doch einfach mal bei Euch nach! Aber prüfen lassen solltest Du es dennoch, unsere Personalabteilung wollte mich auch mit meinem Urlaub über´s Ohr hauen, was aber keine Absicht war.
Liebe Grüße
Kikki
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