AW: Witwenrente!?Brauche RAT
Hallo Georg,
meines Erachtens bleibt es bei der bisherigen Rente.
Die Witwenrente errechnet sich aus den bis zum Todeszeitpunkt erworbenen Rentenansprüchen des Verstorbenen; die Witwenrente beträgt nach alter (neuer) Regelung 60 % (55 %) der Rente des Verstorbenen ggf. abzüglich Anrechnung des eigenen Erwerbseinkommens der Witwe (siehe auch der Thread „Witwenrente“).
Liebe Grüße
Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.
(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
Geändert von shalom (22.06.2006 um 07:17 Uhr)
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