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Alt 03.06.2006, 12:21
yabuck yabuck ist offline
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Standard AW: KK und Hauhaltshilfe für 3 Kinder

Hallo,

HHH gibt es lt. Gesetz eigentlich nur, wenn sich die haushaltsführende Person in einer STATIONÄREN Behandlung befindet. Bei ambulanten Behandlungen KANN die Krankenkasse eine eigene Regelung per Satzung festlegen. Es ist also keine gesetzliche Leistung, auf die man Pochen kann.

Somit sind die Leistungen der KKen sehr unterschiedlich in diesem Bereich. Die Spanne reicht von "gar keine HHH bei amb. Behandlung" bis "maximal 26 Wochen".

Auch, was die Altersgrenze angeht, gibt es Unterschiede. Die einen leisten, wenn mind. ein Kind da ist, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (diese Regelung wurde dann der Regelung angepasst, wie es sie bei HHH bei stat. Behandlungen gibt), andere leisten auch, wenn ein Kind da ist, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Also: Satzung zuschicken lassen und nachlesen!!!!

LG
Andreas
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