AW: Kann nimmer ! BK und nun mein Mann tot
Hallo Marion,
Du schreibst, daß Du jetzt 24.000 Euro Schulden hast - wenn das Schulden sind, die nur Dein Mann gemacht hat, solltest Du schnellstmöglich die Erbschaft ausschlagen. Dies muß innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Todestag beim zuständigen Nachlaßgericht erfolgen, dann erbst Du auch keine Schulden. So jedenfalls ist die Regelung in Deutschland (Deinem Schreiben nach kommst Du aus Österreich?)
Ansonsten würde ich mir, wie die anderen auch schon geraten haben, auf jeden Fall psychologische Unterstützung holen. Und ich wünsche Dir, daß diese fürchterliche Vergangenheit bald verblaßt und Du eine bessere Zukunft haben wirst.
Lieben Gruß
Milena
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