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Alt 23.04.2006, 14:45
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taho taho ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung

Hallo Zimtstern,

wenn du aus dem Unternehmen ausscheidest und bis zum Austrittsdatum krank geschrieben warst, hast du keinen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld. Der Grund liegt darin, dass dein Arbeitgeber dir ja gar keinen Urlaub gewähren konnte, weil du ja krank warst. Anders wäre es, wenn du 4 Wochen vor der Kündigung wieder arbeiten gehen würdest und dann kündigst, dann kannst du sofort deinen Urlaub antreten ;-) und bekämst dann auch Urlaubsgeld, aber wie gesagt, das gilt lediglich für Angestellte, bei Beamten sieht es sicher wieder anders aus.
Ich werd aber morgen auch noch mal den Gesetzestext dazu raussuchen und hier rein stellen. Also bitte noch etwas Geduld.
Liebe Grüsse und noch einen schönen Sonntag
Taho
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"Wenn es einen Glauben gibt,
der Berge versetzen kann,
so ist es der Glaube
an die eigene Kraft. "
Maria von Ebner-Eschenbach
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