AW: Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung
Hallo Taho,
mich interressiert das Thema sehr. Bei mir liegt der Fall etwas anders. Vielleicht weiss Du eine Antwort.
Und zwar bin ich seit Anfang des Jahres krankgeschrieben, habe dieses Jahr noch nicht gearbeitet. Möchte mir noch während meiner Krankheit eine andere Arbeitsstelle suchen oder vielleicht über ein Gutachten des Arztes kündigen, da mich meine Arbeitsstelle einfach krank macht. Es könnte dann also sein, dass ich gar nicht mehr dorthin arbeiten gehe. Wenn ich, sagen wir mal, bis August krankgeschrieben bin und gekündigt habe, so dass ich zum 1. September nicht mehr auf meiner bisherigen Arbeitsstelle arbeiten werde, wie sieht es dann bei Kündigung mit dem Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld aus?
Über eine Antwort von Dir oder vielleicht jemand anderem, der sich auskennt, würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Andrea
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