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Alt 29.03.2006, 09:07
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Rente beantragen aber wie??

HAllo apfel (ein Name wäre mir lieber),

Die Krankenkasse darf nur zum Rehaantrag, nicht aber zum Rentenantrag auffordern - deswegen tut sie dies auch nur telefonisch hintenrum über den Arzt. ERZWINGEN kann die KK den Rentenantrag nur per schriftlicher Aufforderung an die PAtientin selbst mit einer Fristsetzung von 10 Wochen. Deine Mutter kann dieses Schreiben also getrost abwarten und sich solange weiter krankschreiben lassen.

Im Prinzip könnte Deine Mutter in einem Zeitraum von 3 JAhren insgesamt 78 Wochen a-unfähig geschrieben sein, bevor die Rente ins Spiel kommt, kann also z.Zt. Krankengeld beziehen bis diese o.g. schriftliche Aufforderung von der KAsse kommt. Wenn Deine Mutter berufstätig ist, dann sollte sie fnach Behandlungsende erstmal einen Rehaantrag beim RV-Träger stellen bevor sie einen Rentenantrag einreicht. Sollte der Rehaarzt sie für a-unfähig einstufen, läuft das mit der Rente ohnehin automatisch.

Soweit erstmal - wenn Du weitere Fragen hast, melde Dich wieder. Gib dabei dann auch mal den Befund Deiner Mutter an, denn die Prognose ist auch entscheidend für das weitere Drängen der KK.
Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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