AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?
Hallo chaosbarti,
du hast noch ein paar echt gute vor allem konkrete Tipps gegeben.
Allerdings möchte ich dir Ginchen, doch ans Herz legen, einen schriftlichen formlosen Widerspruch in der vorgeschriebenen Frist nicht aus den Augen zu verlieren. Bei dir chaosbarti, gabs ja, wenn ich dich richtig verstanden habe noch keinen Bescheid sondern "nur" eine mündliche Aufforderung. Bei Ginchen hingegen liegt ja eine schriftliche Aufforderung vor auf die sich die Krankenkasse jederzeit wieder beziehen kann....
Lg clara
|