Thema: Witwenrente
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Alt 05.03.2006, 12:03
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Witwenrente

Liebe Beate, liebe Nadja,

an und für sich kann ich schon rechnen, aber wenn ich das Gehirn abschalte geht natürlich gar nichts. Also es gibt doch eine eindeutige Beziehung zwischen der Hinterbliebenrente und dem anrechenbaren Nettoeinkommen des erwerbstätigen Hinterbliebenen. Ich kann das auch anhand der oben (in meinem gestrigen Beitrag) angegebenen eigenen Zahlen erläutern:

(pauschaliertes eigenes Nettoeinkommen - 689,83) x 0.4 = Hinterbliebenrente

Also versucht man diese Beziehung nach dem eigenen pauschalierten Nettoeinkommen aufzulösen:

pauschaliertes Nettoeinkommen= Hinterbliebenenrente/0.4 + 689,83

Oder in anderen Worten. Ist die Differenz (eigenes Netto abzüglich Freibetrag) x 0.4 so groß wie die Hinterbliebenrente geworden, so gibt es für den Hinterbliebenen nichts mehr.

Aber nun zu meinem früher angegebenen Beispiel:

Aus einem Bescheid zur Hinterbliebenrente oder aber aus dem erwähnten CD Programm sei als Hinterbliebenrente ab dem 4. Monat nach dem Tod eine Rente (große Witwenrente) von 859,98 EUR von der Rentenversicherung zu zahlen.

Nach dem ein paar Zeilen weiter oben angegebenen Rechenrezept gibt es ab einem eigenen Nettoeinkommen von 859,98/0.4 +689,83 = 2839,78 EUR leider nichts mehr für den selbst verdienenden Hinterbliebenen, wenn OHNE eigenes Einkommen eine Hinterbliebenrente von 859,98 EUR von der Rentenversicherung zu zahlen gewesen wäre.

Oder nochmals ein anderes Beispiel:

Man habe beispielsweise 1000 EUR eigenes pauschalisiertes Nettoeinkommen und die Hinterbliebenenrente sei wie oben als Beispiel erwähnt 859,98 EUR, davon zieht man den Freibetrag ab und multipliziert die Differenz mit 0.4.

(1000 - 689,83) x 0.4 = 124,07 EUR

Die Hinterbliebenenrente von 859,98 EUR wird also (wegen des eigenen Nettoeinkommens von 1000 EUR) um 124,07 EUR gekürzt.


Entschuldigt bitte die Verwirrung.

Liebe Grüße

Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (06.03.2006 um 18:07 Uhr)
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