AW: Witwenrente
Hallo Shalom,
vielen Dank für Deine Recherchen. Sie sind ja sehr interessant. Du schreibst folgendes:
Aus einer CD der Deutschen Rentenversicherung-Bund zur selbst nachrechenbaren Rentenberechnung:
ZITATANFANG:
...Auf die ermittelten Renten wegen Todes werden für je 100,00 EUR pauschaliertes Nettoeinkommen (Arbeitsentgelt und -einkommen, eigene Renten und sonstige Lohnersatzleistungen) 40, 00 EUR angerechnet, sobald folgende Freibeträge überschritten sind:
...Witwenrente (ab 4. Monat nach Tod) : 689,83 EUR.......
...Die große Witwenrente entfällt demnach bei einem pauschalierten Nettoeinkommen von 2839, 78 EUR
ZITATENDE
Ich selber stecke zur Zeit im Widerspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Meine Witwenrente wird nicht ausgezahlt, da ich eigenes Einkommen habe, das allerdings unterhalt der 2839,78 € aber doch oberhalb der 689,83 € liegt. Aus diesem Grund würde mich interessieren, ob Du die o.a. Fundstelle mit den genauen Beträgen durch Angaben der Gesetzestexte und/oder Paragraphen untermauern könntest. Oder kannst Du mir sagen, wo ich die CD der Rentenversicherung erhalten kann?
Liebe Grüße
Beate
__________________
Die Zukunft wird siegen
|