AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Ingrid,
ich würde an einer deiner Stelle einen formlosen Widerspruch ohne Begründung machen und die Begründung nach dem VdK-Termin nachreichen. Dann hast du auf jeden Fall die Frist eingehalten und dir kann niemand daraus einen Strick drehen. Denn üblicher Weise ist die Widerspruchsfrist 4 Wochen.
Viele Grüße und viel Erfolg
clara
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