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Alt 25.12.2005, 16:02
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Christine R. Christine R. ist offline
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Standard AW: Private BU/Krankengeld

Lieber Volker

Frage 1: Du must das KG nicht zurückzahlen
Frage 2: Der KG Anspruch erlischt automatisch mit der Bewilligung der BU. Man kann nicht gleichzeitig krank und BU sein (entweder oder Regelung). Siehe Bedingungswerk VVG

du kannst aber , oder solltest auf jeden Fall eines tun: Das KG auf Anwartschaft setzen !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dies geht ohne Probleme gegen einen Mini Beitrag.
Falls die BU fortfällt kannst du das Krankengeld wieder AKTIVIEREN


Gruss

Christine
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