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Alt 26.11.2005, 22:10
clara clara ist offline
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Standard AW: Hilfe! Krankengeld bei gleicher Erkrankung

Hallo Kathi,
nehmt euch einen guten Anwalt/in für Sozialrecht!
Laßt die sogenannte Rahmenfrist überprüfen. Denn wenn dein Mann schon 2002 die Diagnose hatte, dann läuft diese Frist in 2005 ab und ihr bzw dein Mann hat wieder neuen Anspruch auf Krankengeld! Das ist leider in der Regel sehr schwer dies selbst gegenüber der Krankenkasse herauszufinden und auch durchzusetzen. Aber sobald auf dem Schreiben der Briefkopf eines Anwalts draufsteht, verhält sich die KK in der Regel anders... Ich spreche da aus Erfahrung...
Ansonsten ist, solange die Krankenkasse nicht zahlt in der Tat das Arbeitsamt der Ansprechpartner wg Finanzen und auch Krankenversicherung... Dies hat aber primär keine Auswirkungen auf den Job deines Mannes. Denn er ist ja krank. Allerdings empfiehlt sich auch hier über kurz oder lang mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Rechtsbeistand weil nun das Arbeitsamt versuchen wird, deinen Mann in die Erwerbsminderungsrente zu drängen. Diese ist in der Regel befristet. Da kommt es dann auf den Tarifvertrag an, ob eine befristete Rente Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat. Bei mir zum Beispiel bleibt laut Vertragsrichtlinien der Arbeitsplatz erhalten, das Beschäftigungsverhältnis ruht.
Ich weiß, in dieser Situation noch die Angst wie alles finanziell geregelt werden kann ist grausig. Ich kann da auch nur aus Erfahrung sagen, es ist alles regelbar, auch wenn es erstmal ein Kraftakt ist. Aber vielleicht kannst du ja einige dieser Dinge übernehmen und dein Mann kann sich auf seine Therapie konzentrieren. Ich wünsche Euch viel Kraft und alles Gute!
Lg clara
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