AW: Reha Einspruch
Hallo Waltraud,
für mich sieht es so aus, als wenn Du die Frist für den 2. Reha-Antrag nicht eingehalten hast. Innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung der Primärtherapie ist eigentlich eine 2. MAßnahme drin, ohne daß man zum Gutachter gehen muß.
Mit welchem Argument wurde die Ablehnung begründet? Du kannst es im Bescheid nachlesen. Melde Dich damit mal wieder, damit man die Himtergründe als Diskussionsgrundlage nutzen kann.
Gruß von birgitmh
|