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Alt 10.11.2005, 01:24
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Gaby Gaby ist offline
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Standard AW: Wo geht es lang?

Hallo Marco,

leider kann die TK dich zwingen, die fehlenden Unterlagen an den Rentenversicherer zu senden. Falls du das verzögerst, werden sie dir wahrscheinlich das Krankengeld nicht auszahlen. Der Rentenbeginn wird, falls du alle Voraussetzungen zur Erwerbsmind.rente erfüllst, auf das Datum des Rehaantrages zurückgesetzt. Die bisher nicht ausgezahlte Rente wird dann mit dem gezahlten Krankengeld verrechnet, d.h. die Rente wird für die vergangenen Monate an die TK gezahlt, das zuviel gezahle Krankengeld musst du allerdings nicht zurückzahlen.
Du kannst dich aber über rechtlichen Konsequenzen nochmal mit der Rentenberatungsstelle in Verbindung setzen. Dort wird man dir alles erklären.

Wenn du deinen Rentenbescheid erhälst, gehst du damit am besten sofort zum Amt für Soziales, welches an deinem Wohnort zuständig ist und beantragst Bedarfsdeckung. Wenn du alleinstehend bist, hast du Anspruch auf Eur 345,00 Grundsicherung plus Miete / Nebenkosten für eine angemessene Wohnung (d.h. ca. 50 bis 55 qm, ggf auch etwas grösser - das musst du vor Ort abklären). Das Sozialamt rechnet dann die Rentenzahlung an und zahlt dir ggf. die fehlende Bedarfsdeckung monatlich aus. Kläre auch rechtzeitig ab, was mit deiner Krankenversicherung ist, ob du Anspruch auf Pflichtversicherung als Rentner hast.
Versuche mal, über deinen Arzt eine Bestätigung zu erhöhtemErnährungsaufwand aufgrund deiner Erkrankung zu bekommen (die Vordrucke gibt es beim Sozialamt). Dann bekommst du eine etwas höhere Grundsicherung. Falls du einen Ausweis 100 G hast, bekommst du einen weiteren Zuschuss. Es sind nur ein paar Euro, aber das ist ja wichtig.

Frag mal in der Klinik nach, in der du behandelt wirst, ob sie dort einen Sozialdienst haben. Diese Leute kennen sich recht gut aus und können dich sicher auch neutral beraten und dir einiges an Arbeit abnehmen, z.B. die Rentenformulare und die Klärung mit der Krankenversicherung.

Da du nicht arbeitslos bist, hast du nichts mit Arbeitsamt oder Hartz IV Regelung zu tun.

Dein Arbeitsverhältnis wird mit dem Rentenbescheid beendet. Du kannst diese Erwerbsminderungsrente nur vermeiden, wenn abzusehen ist, dass du bald wieder arbeiten kannst, mind. 3 Stunden am Tag, aber danach hört sich deine Schilderung leider nicht an.

Es ist schlimm, dass du neben der Erkrankung nun auch noch diese Rentenprobleme hast. Hoffentlich hast du jemanden an deiner Seite, der dich etwas unterstützt und dir vielleicht die Behördengänge abnehmen kann.

Ich wünsche dir alles erdenklich Gute und hoffe mit dir, dass dir die Studie helfen kann.

Lieben Gruss
Gaby
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