AW: Misteltherapie
Hallo Heike!
So, jerzt hab ich Dir das Urteil schnell rausgesucht:
"Bisher wurde die Anwendung einer Misteltherapie nur bei fortgeschrittenen Krebsleiden von der Krankenkasse erstattet. Nun besteht auch im Frühstadium Anspruch darauf. Mistelpräparate erfüllen den Therapiestandard für schwere Erkrankungen und sind zur Verordnung zugelassen.
Sozialgericht Düsseldorf, Az.: S 8 KR 321/04-06/05
Übrigens RUdolf, ich bekomme ein Rezept (ich habe die größeren Spritzen a 2ml und die längeren Kanülen, nicht diese kleinen Spritzen, wo die Nadel schon dran ist) für die Spritzen und muß aber nix draufzahlen, obwohl ich NICHT befreit bin - frag mich aber nicht warum.
Liebe Grüße
Claudia
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