AW: KK zahlt nicht mehr, AA auch nicht, weil Widerspruch bei BfA
Hallo Gerda,
ich war inzwischen beim AA und mein ALG wurde bewilligt. Mein Berater beim VDK, den ich vorher noch mal angerufen habe erklärte mir die Vorgehensweise so: meine Arbeitsunfähigkeit bezieht sich lediglich auf meine letzte ausgeübte Tätigkeit. Es kann ja durchaus sein, dass das AA für mich eine Tätigkeit trotz meiner vielen Einschränkungen hat. Also man muss lediglich arbeitswillig sein. Mit dem Rentenantrag hat das gar nichts zu tun. Beim AA waren alle sehr nett zu mir. Auch das mein Rentenantrag bereits nach 2 Wochen von der LVA abgelehnt wurde ist für das AA völlig normal: das machen die doch immer so!! Sollte allerdings meine Rente durchgehen muss ich geleistete Zahlungen des AA mit der Nachzahlung der Rente zurückzahlen. Aber das mache ich dann gerne.
Schönes Wochenende
Gaby
nachstehend noch was zum Schmunzeln
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Ich wünsche euch
verträumte Stunden als Ausgleich zum Alltag, in denen die Seele Flügel hat, in denen ihr euren Wünschen und Sehnsüchten freien Lauf lässt.
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