AW: KK zahlt nicht mehr, AA auch nicht, weil Widerspruch bei BfA
Hallo,
leider habe ich auch keine spezifische Antwort, weiß aber, daß sich eine ehemalige Forums-Userin im ähnlichen Fall an ihre lokale Verbraucherzentrale wandte. Vielleicht kann Euch dort mit guten Ratschlägen und evtl. Vorgehensweisen geholfen werden.
Ich kann clara nur recht geben, bitte alles von den Ämtern sofort schriftlich mit genauem Hinweis auf welches Gesetz des SGB sich die Auskunft und Ablehnung bezieht. Es gibt z.B. mehrere §125iger Paragraphen im SGB.
Wünsche Euch viel Glück.
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Jutta
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