Thema: ich packs
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Alt 05.09.2005, 10:57
Lili Lili ist offline
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Standard AW: ich packs

Hallo Ekkehard,
nach meiner Operation damals hat man mir zum Zunehmen Maltodextrin empfohlen, als Pulver zum Untermischen unter Joghurt, Suppen oder Getränke. Gibt es in der Apotheke. Und in der Zeitung habe ich gerade gelesen, dass eine im Oktober in Kraft tretende Richtlinie verabschiedet wurde, derzufolge Ergänzungsnahrung künftig erstattet werden kann. Aus der Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums:

"Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung erlässt Richtlinien zur enteralen Ernährung

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat heute im Bundesanzeiger bekannt gemacht, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung - so genannte enterale Ernährung - in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die Richtlinien treten zum 1. Oktober 2005 in Kraft. Damit haben Ärzte und Krankenkassen ausreichend Zeit, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Durch die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung erlassenen Richtlinien wird dafür Sorge getragen, dass die Regelungen zur enteralen Ernährung in Kraft treten können. Mit unseren Vorgaben wird die medizinisch notwendige enterale Ernährung für die betroffenen Patientinnen und Patienten, wie beispielsweise von behinderten Kindern, alten Menschen, Krebskranken und Komapatienten gesichert. Für die verordnenden Ärztinnen und Ärzte wird Klarheit in der Anwendung gewährleistet und der Regelungsumfang erheblich reduziert.“

Das Ministerium hat die Richtlinien auf dem Wege einer so genannten Ersatzvornahme selbst erlassen, weil der Gemeinsame Bundesausschuss den Beanstandungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung nicht in dem Maße Rechnung getragen hat, dass der gesetzlich verankerte Anspruch der Versicherten auf eine medizinisch notwendige enterale Ernährung gewährleistet ist.

Die Überarbeitung der Richtlinien durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung stellt insbesondere klar,

• dass die medizinisch notwendige enterale Ernährung auch bei einer eingeschränkten Fähigkeit zu einer ausreichenden normalen Ernährung verordnet werden kann und nicht nur bei vollständig fehlender Fähigkeit zur normalen Ernährung;
• dass enterale Ernährung und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation einander nicht grundsätzlich ausschließen, sondern bei medizinischer Notwendigkeit auch kombiniert werden können;
• dass Menschen mit angeborenen, seltenen Störungen im Aminosäure-, Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel (und sonstigen diätetisch zu behandelnden Krankheiten) die medizinisch notwendigen Spezialprodukte (zum Beispiel auch mit Fetten ergänzte Aminosäuremischungen für Patientinnen und Patienten mit Phenylketonurie) als Kassenleistung erhalten."

Das ist doch immerhin eine Perspektive zur Kostenentlastung.
Viele Grüße, Lili