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Alt 28.07.2005, 14:57
Gast
 
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Standard Pankreasenzyme

Es stimmt nicht, dass die Enzyme nur auf Privatrezept zu verordnen sind. Die Indikation exokrine Pankreasinsuffizienz erlaubt eine Verschreibung auf Kassenrezept. Siehe Arzneimittelverordnung des gemeinsamen Bundesausschusses. Von daher muss auch nicht um eine Kostenübernahme gebeten werden. Allein die (kurze) Begründung des Arztes "liegt eine exokrine Pankreasinsuffizienz vor" reicht aus. Ich meine das reicht aus, wenn es auf dem Kassenrezept steht.
Die DAK hat da nie Probleme gemacht, nur der Onkologe, der es anfangs auch nicht schnallte.
Aber sicher kann dir der AdP-Dormagen noch exakter helfen.
Gruß,
Heiko
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