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Alt 26.07.2005, 19:02
Gast
 
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Standard Pankreasenzyme

Die Krankenkassen müssen sich an die Weisungen des gemeinsamen Bundesausschusses halten. Und eben dieser hat eine Erstattungspflicht bei bestehender exokrinen Pankreasinsuffizienz beschlossen.

http://www.g-ba.de/cms/front_content.php

rechts unten "OTC-Übersicht.."

Zur Not ausdrucken und dem Sachbearbeiter auf den Tisch knallen!

Gruß,
Heiko
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