Die Krankenkassen müssen sich an die Weisungen des gemeinsamen Bundesausschusses halten. Und eben dieser hat eine Erstattungspflicht bei bestehender exokrinen Pankreasinsuffizienz beschlossen.
http://www.g-ba.de/cms/front_content.php
rechts unten "OTC-Übersicht.."
Zur Not ausdrucken und dem Sachbearbeiter auf den Tisch knallen!
Gruß,
Heiko