Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 21.07.2005, 12:47
Benutzerbild von Rubbelmaus
Rubbelmaus Rubbelmaus ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Schönste Stadt am Rhein
Beiträge: 1.720
Standard Habe heute Post vom Versorgungsamt bekommen

Wie ihr wißt, habe ich durch meine Krankheiten nach langem Kampf(mit Rechtsanwalt,Gutachter usw.) mit dem Versorgungsamt eine Schwerbehinderung von 100%GDB mit den Merkzeichen G/B erhalten.
Nun sind 5 Jahre seitdem vergangen und ich bin immer noch rezidiv-und metastasenfrei. Gott sei Dank!
Heute habe nun ein Schreiben vom VA bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich auf 90% mit dem Merkzeichen G/B runtergestuft werde.
Die Begründung ist u.a.:
... ergibt sich, dass hinsichtlich der bei ihnen festgestellten Beeinträchtigung Brustteilentferung rechts 5/2000, eine Heilbewährung eingetreten ist. In den letzten fünf Jahren seit ihrer Erkrankung sind Rückfälle nicht aufgetreten, das Risiko eines Rückfalls ist erheblich reduziert, und ihr Gesundheitszustand hat sich normalisiert. Die unmittelbar nach ihrer Ekrankung zusätzlich berücksichtigten Umstände liegen bei ihnen nicht mehr vor und können nicht mehr Grundlage für den bisher festgestllten GdB sein.
D.h. alle weiteren Krankheiten Polyneuropathien,Lymphödeme beide Arme u.a. sind weiter anerkannt geblieben.
Ich denke, damit kann ich zufrieden sein, oder? Wenn ich dagegen Widerspruch einlege muss ich garantiert zum Gutachter und der ganze Kampf geht wieder von Neuem los.
Was meint ihr dazu?
Freue mich über euche Antworten,
Grüße Rubbelmaus
Mit Zitat antworten