Hallo Martina,
habe hier einen interessanten Artikel in der "Ärztewoche" gefunden:
Verschreibung auch aus der No-Box:
PatientInnen, denen ein komplementärmedizinisches Medikament trotz ausführlicher Begründung vom Chefarzt nicht bewilligt wird, weist Dr. Gerhard Hubmann, Allgemeinmediziner und Leiter des Arbeitskreises für Praxis und Forschung in der GAMED, auf die Richtlinien zur ökonomischen Verschreibweise hin, in deren Paragraph 6.2 es heißt: „In begründeten Einzelfällen ist eine Erstattungsfähigkeit auch dann gegeben, wenn die Arzneispezialität nicht im Erstattungskodex angeführt ist, aber die Behandlung aus zwingenden therapeutischen Gründen notwendig ist...“ Für den Patienten besteht die Möglichkeit, bei Ablehnung einen Bescheid anzufordern und Einspruch zu erheben.
Quelle:
http://www.infoline.at/onkologie/aw070508.html
LG Gitti