Schwerbehinderung unbegrenzt
Liebe Ingrid,
"Es ist doch nur logisch, dass bei einer anerkannten chronischen Erkrankung der Ablauf der Schwerbehinderung entfällt. Dies steht auf keiner Website."
Ich wurde mit der Begründung heruntergestuft, dass die Zeit der Heilungsbewährung von 5 Jahren vorüber sind. Auch wenn es logisch erscheint, das bei einer anerkannten chronischen Krankheit die Schwerbehinderung bleibt, so wird doch nicht so entschieden. Ich habe im Oktober 2004 Widerspruch eingelegt und warte auf die Entscheidung des Versorgungsamtes.
Grüße Marie
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