Achtung, Zeitrentner! Hartz IV lässt grüßen! :-(
Änderung zum 1.1.2005
Arbeitslosenhilfe jetzt Arbeitslosengeld II
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat der, der in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung wenigstens 360 Tage beitragspflichtig beschäftigt war .Hierzu zählen auch Zeiten des Krankengeldbezuges.
Durch den Bezug von Rente erwirbt man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Arbeitslosengeldanspruch erlischt somit nach einem Rentenbezug von mehr als drei Jahren.
Wenn ich das richtig lese, hat du 2 Jahre und 6 Monate Rente bekommen.
Diese Frist von 3 Jahren war auch schon vor Hartz IV.
Also, wenn du keine 3 Jahre Rente bekommen hast, teile das der Dame noch mal mit.
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