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Alt 14.12.2004, 17:07
Gast
 
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Standard Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung

Hallo,
für Kfz.Steuererlass braucht man den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, für 50% Kfz.Steuerminderung Merkzeichen G. Alle Informationen bekommt man von den zuständigen Versorgungsämtern, wobei es dort auch Merkblätter gibt, die die einzelnen Kriterien enthalten, auch was den Zuschuss eines Kfz. betrifft.
Elke
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