Fahrtkosten Chemo- Sozialhilfeempfänger
Hallo Marie,
wenn Dein Neffe bei der AOK versichert ist, so ist die AOK auch zuständig für die Gewährung von Fahrtkosten. Das Sozialamt ist bei einer bestehenden Krankersicherung aufgrund des Nachrangs der Sozialhilfe außen vor.
Also wäre jetzt wichtig zu wissen, mit welcher Begründung die AOK die Kostenübernahme ablehnt.
Gruß Dirk
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