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Alt 05.12.2004, 20:07
Gast
 
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Standard Behandlungsfehler?

Hallo Claudius,
Deine Geschichte hat mich zutiefst berührt. Ich habe gerade selbst gegen den Röntgenarzt, der bei mir den Knoten übersehen hat, Beschwerde bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Ärztekammer eingelegt. Mein Frauenarzt hat mir geraten, zivilrechtliche Schritte mit einem Anwalt einzuleiten, da der Arzt von der Schlichtungsstelle befragt wird, sich aber nicht dazu äußern muß. Dann hab ich mir einen Arzt für Patientenrecht gesucht und der führt jetzt den weiteren Schriftverkehr für mich.
Du mußt auf jeden Fall die 3 Jahresfrist einhalten. Das heißt, ab dem Moment, wo Du (Ihr) einen Behandlungsfehler vermutet, würde es nach 3 Jahren auf jeden Fall im Sande verlaufen. Ich muß dem Uwe recht geben, dass die Ärzte sich nicht gegenseitig die Aufen auspicken, ist auch meine Angst. Aber mit Rechtsanwalt kann das nicht so einfach übergangen werden und außerdem sind wir dafür ja auch rechtschutzversichert. Hoffentlich habt Ihr eine Rechtschutzversicherung.
Mein Gott, ich habe auch einen 17jährigen und 5jährigen Sohn und einen supertollen Mann. Ich hoffe, wünsche Euch alle Kraft diesem Arsch von Arzt an die Hammelbeine zu kriegen.
Einen ganz ganz lieben Gruß von
Claudia name@domain.de
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