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Alt 30.11.2004, 09:43
Gast
 
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Standard Behandlungsfehler?

Lieber Jehle,
Deine Geschichte ist unfassbar! Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, wie schnell Ärzte aus Nachlässigkeit Menschenleben gefährden können.
Bitte sei nur vorsichtig mit dem Tipp Dir einen Anwalt zu suchen. Leider muss man dem entsprechenden Arzt einen "Vorsatz" nachweisen. Hier reicht keine "Fahrlässigkeit" um ihn in die Haftung zu nehmen. Deshalb ist der Gang zum Anwalt sehr, sehr teuer, weil das Verfahren langwierig und aufwendig ist.
Sicherlich ist es besser zunächst die "Gutachterkommision der Ärztekammer" anzuschreiben. Die prüfen für Dich den Vorgang und erstellen ein Gutachten. Je nach Ergebnis dieses Gutachtens kannst Du dann einen Anwalt zu rate ziehen. Die Verjährungsfrist beträgt -glaube ich- zwei Jahre. Du hast also Zeit!
Liebe Grüße
Claudia
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