Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes
Liebe Irene,
den KK ist das alles sehr wohl bekannt.
Du musst deinen Widerspruch aufrechterhalten.
Wenn das Gericht eine Pro-Entscheidung fällt,
muss die Kasse wegen des bereits eingereichten Antrags automatisch aktiv werden.
Gruß Lara
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