hallo,
zurücknehmen würde ich den Widerspruch nicht, ohne mich vorher ausführlich beraten zu lassen. Es wird nach Ablauf der Frist, sich dazu zu äußern, ein Widerspruchsbescheid erteilt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. schlimmstenfalls kannst Du damit vor Gericht ziehen.
Aber wie sieht es denn mit der Regelung zur Nahtlosigkeit aus? Trifft das evtl. auf Dich zu?
https://sozialversicherung-kompetent...sregelung.html
Liebe Grüße
Hanne