Hallo,
mein SBA ist auch letztes Jahr ausgelaufen und ich habe keine Verlängerung beantragt, da es mir gesundheitlich recht gut geht.
Von der Möglichkeit einer "Gleichstellung" wusste ich nichts. Offenbar ist sie nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Zitat:
Die Gleichstellung ist also nur möglich, wenn der Arbeitsplatz in konkreter Gefahr ist oder wenn ein behinderter Arbeitsuchender nur mit einer Gleichstellung Chancen auf einen Arbeitsplatz hat. Um sich auf den Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen berufen zu können, muss der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Gleichstellungsantrag mindestens drei Wochen vor Erhalt des Kündigungsschreibens bei der Arbeitsagentur gestellt haben.
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Link:
https://www.integrationsaemter.de/Bu...p62/index.html
Wenn das auf Dich zutrifft, könntest Du Dich beim Jobcenter erkundigen.