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Alt 10.04.2016, 19:28
vivace vivace ist offline
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Standard AW: Finanzielle Unterstüzung

Hallo nochmal,
im Fall eines Urlaubssemesters würde ich vorher abklären, ob dir dann der BAföG-Anspruch erhalten bleibt (bei wichtigem Grund kann das schon sein)!

Mit entsprechenden Nachweisen könntest du dich vielleicht auch rückwirkend beurlauben lassen , wenn du keine Prüfungsleistungen erbracht hast..

Viel Erfolg auf jeden Fall!
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- that's why it's called 'present'.
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