AW: Finanzielle Unterstüzung
Hallo nochmal,
im Fall eines Urlaubssemesters würde ich vorher abklären, ob dir dann der BAföG-Anspruch erhalten bleibt (bei wichtigem Grund kann das schon sein)!
Mit entsprechenden Nachweisen könntest du dich vielleicht auch rückwirkend beurlauben lassen , wenn du keine Prüfungsleistungen erbracht hast..
Viel Erfolg auf jeden Fall!
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Yesterday is history,
tomorrow is a mystery.
Today's a gift
- that's why it's called 'present'.
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