Einzelnen Beitrag anzeigen
  #14  
Alt 17.02.2016, 19:55
Bücherlilli Bücherlilli ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 44
Standard AW: Neuer Job nach Brustkrebs

Liebe Taglilie,

wenn du gefragt wirst, solltest du wahrheitsgemäß antworten. Sonst kann dir vorgeworfen werden, du hättest dir irgendwas erschlichen.

Wirst du nicht gefragt, musst du nichts sagen - und ich persönlich würde bei einer neuen Stelle auch nichts sagen. Im ersten halben Jahr (die typische Probezeit) der Beschäftigung greift der Kündigungsschutz für Menschen mit Schwerbehinderung eh nicht! Ja, den Zusatzurlaub bekommst du dann nicht. Aber das musst du selbst abwägen, ob du für die 5 Tage noch fremden Menschen wichtige Dinge aus deinem Leben erzählst.

Du hast noch einige Zeit, in der deine Heilungsbewährung und damit der Schwerbehindertenstatus läuft. Du kannst davon ausgehen, dass mit Ablauf der insg. 5 Jahre auch die Schwerbehinderung weg ist (außer, es kommen neue gravierende Erkrankungen dazu - ich z.B. habe noch einen GdB von 20 weil ich starkes Asthma habe, das aber mit Medikamenten im Griff ist. Und dieser GdB hat keinerlei Konsequenzen). Ob du für diesen Zeitraum ungefragt das Thema GdB ansprichst - m.E. rentiert sich das nicht.
Wenn deine Gesundheit nicht zu Problemen mit der Arbeit führt (z.B. der Bäcker, der eine Mehlallergie hat ...) musst du von dir aus nichts sagen!

Ansonsten: super, dass du dich gegen so viel Konkurrenz hast durchsetzen können! Alles Gute im neuen Job, Elisabeth
Mit Zitat antworten