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Alt 30.11.2015, 19:04
OrangeFlower OrangeFlower ist offline
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Standard AW: AHB durch Krankenkasse finanziert Wunsch und Wahlrecht

Also ich verstehe den § 9 SGB IX auch anders. Da ist nirgends die Rede von finanziellen Aspekten. Es soll auf "berechtigte Gründe" des Patienten eingangen werden. Das ist eben schwierig von der Formulierung des Gesetzes her, weil es nun eine Ermessensfrage des Sachbearbeiters ist, ob deine Gründe "berechtigt" sind oder nicht.

Ich weiß ja, dass du gute Gründe hast und ich denke mit einem dementsprechend gut ausformulierten Widerspruch dürftest du weiterkommen.

Den Rest privat.

Bis dann meine Liebe.
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"Als ich eine Hand brauchte fand ich deine Pfote."
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