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Zitat von crab
Hallo,
es kommt immer darauf an, was man beantragt, eine AHB oder REHA, denn
das sind 2 verschieden Paar Stiefel.
Nach einem operativen Eingriff sollte man zuerst eine AHB beantragen und
die REHA zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Anschlussheilbehandlung zielt darauf ab, dass sich der Patient von den
Folgen und seinen Nebenwirkungen der OP erholen kann. Die Rehabilitation
hingegen hingegen soll den Patienten wieder fit machen für den Alltag und
das Berufsleben.
Im Klartext bedeutet dies, dass bei einer AHB das Wohlbefinden des Patienten
im Vordergrund steht, in Form eines Kururlaubes, bei der Reha jedoch in ein
Fitnessprogramm gezwungen wird, dass ihm sprichwörtlich keine Zeit zum
Schnaufen bleibt.
Jeder Patient sollte deshalb genau abwiegen und mit seinem behandeltem
Arzt absprechen, was er für sich beantragen soll.
LG Wolfgang
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Der Unterschied AHB - Reha ist nicht unbedingt der Inhalt der Maßnahme. Eine AHB kann nur gleich im Anschluß an eine OP, Bestrahlung; Chemo erfolgen. Die kann man nicht ein Jahr nach der Behandlung machen, wie z. B. eine Reha.
Und dass man bei einer Reha gescheucht wird habe ich bei meinen Rehas noch nicht erlebt.
Gruß Wangi