Liebe Tinele,
so ganz stimmt dies nicht.
Es gibt Freistellungsmöglichkeiten, wenn ein Angehöriger schwer erkrankt ist, dann hat man einen Rechtsanspruch. Nur ist dies bei uns in Deutschland mit wesentlich mehr Bürokratie verbunden.
Ab kommenden Jahr wird sich mit den Veränderungen in der Pflegeversicherung etliches verbessern.
Auf den Webseiten des Bundesgesundheitsministerium sind wichtige Informationen dazu:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege.html
Vielleicht hast Du die Möglichkeit, Dich in einem Pflegestützpunkt oder einer Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände beraten zu lassen?
Die Mitarbeiter des MDK haben auch eine Beratungspflicht, wenn sie z.B. wegen der Einstufung für die Pflegestufe zur Begutachtung kommen.
@die jüngste, herzliche Grüße nach Österreich.
Alles Gute und ein großes Kraftpaket an alle, die gerade gebrauchen können,
Tschüß,
Elisabethh.