AW: Betriebsbedingte Kündigung gleichzeitig mit Diagnose, was muß ich beachten?
Puh....
ich bin kein Jurist, aber von meinem Rechtsverständnis her:
1.) Du bist solange in ungekündigter Stellung, bis Du eine Kündigung erhalten hast.
2.) Der Schwerbehindertenausweis gilt ab Antragsstellung - der wird quasi zurückdatiert bei Aushändigung.
3.) Was willst Du mit dem Eintritt in die Gewerkschaft erreichen? Die Firma schließt, Du bist nicht alleine betroffen.
4.) Frag doch bei der Sozialstation Deiner behandelnden Klinik nach, die Sozialarbeiter sind meistens ziemlich fit in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Ansonsten: toitoitoi
|