Nein - die
Versorgungsmedizinverordnung gibt einen GdS von maximal 80 vor. Aber: Sollte dein Ausweis befristet sein (derzeit die Regel, sogenannte Heilungsbewährung auf fünf Jahre), solltest du unbedingt dennoch einen Verschlechterungsantrag stellen und die entsprechenden Befunde einreichen.