Lieber nordy,
wenn du der Meinung bist, dass Fehler bei der Behandlung gemacht worden sind, dann musst du die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, die es gibt.
Du kannst dich z.B. an die Krankenkasse deiner Frau wenden, dort muss man dir helfen.
Der Auftrag ist im Gesetz SGB V festgelegt oder du wendest dich erstmal an die Unabhängige Patientenberatung oder an einen Fachanwalt.
Hier ist noch ein Link dazu:
http://www.bmg.bund.de/praevention/p...ngsfehler.html
und
http://www.mdk.de/319.htm
Elisabethh.