Lieber divxus,
du erwähntest, dass du eine Rechtsschutzversicherung hast. Dies ist doch eine sehr gute Voraussetzung für den Widerspruch. Bitte sprich dich mit der Versicherung ab, ob du dir einen eigenen Anwalt suchen kannst, oder ob man mit bestimmten Kanzleien zusammen arbeitet,
Zitat:
Zur Krönung bin ich schon 40 Jahre lang an insulinpflichtigem Diabetes erkrankt. Ergänzt sich natürlich perfekt mit der obigen Sache.
Schon seit Kindheit an schwer einstellbar, messe oft und stelle die Dosen selbst ein.
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Es gibt eine Webseite, die sich mit Diabetes und Recht beschäftigt, dort empfahl man die Blutzuckerwerte zu notieren, damit man Beweise bei den Behörden vorlegen kann.
Tschüß,
Elisabethh.