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Alt 04.05.2014, 17:38
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Spezialisierte Pallitativpflege

Liebe Ina,
es ist wichtig, dass der Sozialdienst des Krankenhauses den Antrag auf die Plegestufe gestellt und an die Krankenkasse geschickt hat. Außerdem muss er dann dort angekommen sein.

Wenn dein Vati Pflegegeld erhält, dann wird es ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Dem MDK steht ein bestimmter Zeitraum zur Verfügung,wo ein Mitarbeiter den Besuch zur Begutachtung durchführen muss. Dies steht im Sozialgesetzbuch 5.Sollte dein Vati inzwischen verstorben sein,dann wird eine Begutachtung nach Aktenlage durchgeführt.Die Pflegedokumentation wird hierbei mit herangezogen.

Ohne Vertrag darf der Pflegedienst nicht tätig werden. Dort muss festgelegt sein, welche Leistungen durchgeführt werden.Auch der Preis muss drin stehen.
In Deutschland wird sehr streng zwischen Leistungen getrennt, welche die Krankenkasse und welche die Pflegekasse finanziert. Verbandswechsel gehören zu den Leistungen der Krankenkasse. Der Hausarzt oder ein anderer behandelnder Arzt müssen dazu eine Verordnung häusliche Krankenpflege ausstellen, diese muss von der Krankenkasse genehmigt werden.

Ich möchte dir noch ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken,

Tschüß,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (04.05.2014 um 17:56 Uhr)
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