AW: Urlaub im Krankenschein ??
Wenn der Auslandsaufenthalt der Gesundung dient, können die Krankenkassen sehr wohl eine Ausnahme machen nach Paragraf 16, Absatz 1, Nummer 4 des fünften Sozialgesetzbuches. Ich würde mir ein Attest des behandelnden Arzte geben lassen, mit der Aussage, dass dieser Urlaub der Gesundung sehr förderlich ist und auch dringend zu empfehlen ist.
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