Zitat:
Zitat von line78
Mit wurde nur gesagt, dass man den Antrag innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss der Akuttherapie stellen muss.
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Ja genau so ist es!!!!!
Generell gilt man hat Anspruch auf 3 Reha´s nach schwerwiegenden Erkrankungen!! Nur werden nicht immer 3 genehmigt.
Habe bei der 3. Reha den Antrag gestellt vor ablauf der 2 Jahres Frist sogar noch ein Paar Wochen Früher da ich wieder zu einer bestimmten zeit dort hin wollte.
Und bei mir wurde die Reha dann auch genehmigt was aber nicht immer der Fall ist.
Zitat:
Zitat von bifi65
Eigentlich kann man ja erst nach 4 Jahren wieder eine Reha beantragen, soweit ich weiß
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4 Jahres Frist ist bei einer Kur!!!! Die eigentlich was ganz anderes ist wie eine Reha aber doch irgend wie das gleiche ;-)))))).
Zumindest Unterscheiden sie sich beim Kostenträger Reha wird von der Rentenkasse gezahlt und Kur von der Krankenkasse!!!
Grüße Markus