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Alt 21.01.2014, 15:04
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HelmutL HelmutL ist offline
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Standard AW: Glioblastom , Epelepsie und nun komplett verwirrt

Zitat:
Zitat von Räupchen Beitrag anzeigen
Wer entscheidet jetzt letztendlich wo er untergebracht wird ?
Die Vorsorgebevollmächtigten oder die vom Klinikum?
Hallo Räupchen,

darüber entscheidet in erster Linie der Patient selbst. Erst wenn der das nicht mehr kann (ärztlich attestiert), der/die Vorsorgebevollmächtigte. Zweckmäßig ist, wenn immer nur eine Person verantwortlich zeichnet (der/die Erste in der Vorsorgevollmacht), welche auch über alles informiert ist, was den Patienten betrifft. Sind aus Vorsorge für den Patienten freiheitseinschränkende Maßnahmen (z.B. geschlossene Abteilung im Pflegeheim, Gitterbett, eventuell mit Fixierung) notwendig, so wird/muss das Amtsgericht eingeschaltet werden, welches die Notwendigkeit dieser Maßnahmen überprüft.

Das Klinikum kann lediglich Hilfestellung geben, welche man auch nutzen sollte. Dort finden sich in der Regel SozialarbeiterInnen, welche man ansprechen kann. Sie geben Hilfestellung bezüglich z.B. Pflegestufe und Beantragung und Beratung rund um die sozialen Belange des Patienten.

Einen 'Schnellantrag' für die Pflegestufe gibt es nicht. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Beschluss der Pflegekasse gilt ab diesem Zeitpunkt, also immer rückwirkend in allen Konsequenzen. Dieser Zeitpunkt sollte mit Bedacht gewählt werden. Ist z.B. noch eine entscheidende Besserung zu erwarten oder ist die Krankheit bereits chronisch oder steht eher sogar eine Verschlechterung in Aussicht.

Hilfreich wäre auch ein Behindertenausweis (ist für die Feststellung der Pflegestufe allerdings irrelevant). Einfach im Landesversorgungsamt anrufen und die Antragsunterlagen werden euch zugeschickt. Der Hausarzt kann beim Ausfüllen helfen oder die/der SozialarbeiterIn in der Klinik.

Rentenkasse nicht vergessen. Angebote zu Rehabilitationsmaßnahmen unbedingt annehmen. Rechtzeitig (ca. 3 -4 Monate) vor Ende der Krankengeldzahlung Rente beantragen, falls notwendig, und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (hat nichts mit dem Behindertenausweis zu tun) feststellen lassen, um nicht in ein Versorgungsloch zu fallen.

Es ist gut, dass bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Wie du den Zustand deines Freundes beschreibst, wäre das jetzt sehr wahrscheinlich gar nicht möglich. Bist du die Bevollmächtigte? Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass diese Vollmacht ein Segen ist für alle Beteiligte. Kontakte zu diversen Einríchtungen, Kliniken, Ärzten, Sozialkassen, Behörden, Gerichten, Banken und Versicherungen laufen in aller Regel stressfrei ab, sobald diese Vollmacht vorgelegt wird.

OK, das war jetzt viel. Du trägst auch eine große Verantwortung.


Alles Gute für euch,

Helmut
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