AW: Schwerbehindertenausweis
Darauf kann überhaupt niemand etwas sagen, so lange nicht klar ist, um was für eine Art von Rente es sich handelt und wie alt der/die Frager/in ist. Falls es sich allerdings um eine wegen Schwerbehinderung vorgezogene Regelaltersrente handelt: Dazu ist es (neben anderen Voraussetzungen) notwendig, dass die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Renteneintritts besteht.
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