Zur Orientierung:
http://www.gesetze-im-internet.de/ve...241200008.html
Du müsstest bitte herunterscrollen bis Punkt 16.3 "Non-Hodgkin-Lymphome". Ich möchte voranstellen, dass ich kein Experte bin, nur aus eigener Erfahrung sprechen kann. So, wie ich Punkt 16.3.1 lese, gibt es bei indolenten Lymphomen auch bei Behandlungsbedürftigkeit keine sog. Heilungsbewährung (die im übrigen auch bei hochmalignen Lymphomen, 16.3.2, sowie bei allogenen SZT, 16.8, nur jeweils 3 Jahre beträgt).