Zitat:
Eigentlich könnt ihr euch aussuchen, ob jetzt den Rentenantrag stellen oder erst, wenn er ausgesteuert wird.
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Während des Krankengeldbezugs zahlt die Krankenkasse Beiträge an die DRV, diese zählen bei der Berechnung der Rentenhöhe.
Da Carlchens Mann sicherlich zu der Generation zählt, welche die Veränderungen bei der DRV massiv treffen, würde ich die Zeit des Krankengeldbezugs nutzen und warten bis der Bescheid zur Aussteuerung kommt.
Elisabethh.