Christine,
Ja...Du machst umgehend einen Termin bei der Arbeitsagentur zur Beantragung von ALG 1 und nimmst alle Papiere mit.Du stellst Dich dem Arbeitsmarkt mit deinen Restleistungsvermögen zur Verfügung.So musst Du das im Antrag auch angeben.Das Restleistungsvermögen wird dann ebend der Medezinische Dienst festellen.Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat hierbei nix zu suchen.
Sollte Dir ALG 1 genehmigt werden in welcher Form auch immer und Du gibst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab,wird es Dir evtl. wieder nach sechs Wochen gestrichen.Das ist alles sehr kompliziert und manche Sachbearbeiter der Arge blicken da selber nicht durch.
Dir steht ALG 1 zu bis über die weitergewährung deiner Rente rechtskräftig entschieden worden ist.